Entschuldigungspflicht

Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, so gilt Folgendes:

  1. Am ersten Fehltag melden Sie ihr Kind bitte bis spätestens 7.30 Uhr telefonisch krank.
    Sollte es absehbar sein, das Ihr Kind länger fehlen wird, so teilen Sie uns bitte die voraussichtliche Dauer mit!
  2. Spätestens am 3. Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung, von Ihnen als Elternteil oder Erziehungsberechtigtem eigenhändig unterschrieben.  Diese können Sie uns gerne auch per Telefax zukommen lassen.
  3. Wenn das Kind wieder gesund ist: Geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag nach der Krankheit eine Entschuldigung für die gesamte Fehlzeit mit.

Sollte eine rechtzeitige Abgabe der Entschuldigung nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit dem Klassenlehrer Kontakt auf. Bei stark verspäteter oder fehlender Entschuldigung kann die Fehlzeit als „Schulschwänzen“ gewertet werden und mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden.

Für den rechtzeitigen Eingang der Entschuldigungen bei uns tragen Sie als Erziehungsberechtigte die Verantwortung.

Im Downloadbereich finden Sie ein Entschuldigungsvorlage im pdf-Format.

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