Informationen und Antragsformular zur Notfallbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Notfallbetreuung ab 27. April 2020 gilt für Kinder in den Klassen 5-7.

Neu an der Notfallbetreuung ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die/der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Sofern die Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen, sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Bei Bedarf der Notfallbetreuung muss beiliegendes Formular ausgefüllt und unterschrieben der Schule vorliegen. Ansonsten kann Ihr Kind nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen.

Wir bitten um die postalische Zusendung des Antrags bzw. um den Einwurf in den Schulbriefkasten. Aus Gründen der Organisation muss das beiliegende Formular ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben rechtzeitig der Schule (mind. einen Schultag vorher bis spätestens 12 Uhr) vorliegen.

Ihre Schulleitung
Silke Benner und Jochen Schust

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